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   BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99   

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https://dejure.org/1999,2331
BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99 (https://dejure.org/1999,2331)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1999 - IV B 146/99 (https://dejure.org/1999,2331)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - IV B 146/99 (https://dejure.org/1999,2331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Beschwerde - Zulässigkeit - Greifbare Gesetzeswidrigkeit - Steuerstrafverfahren - Luxemburg - Steuernachforderung - Dinglicher Arrests - Anordnung des dinglichen Arrests - Willkür

  • Judicialis

    FGO § 33 Abs. 3; ; FGO § 2; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4; ; GVG § 17; ; AO 1977 § 328; ; AO 1977 § 396; ; AO 1977 § 324

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.03.1998 - X B 161/96

    Zulässigkeit eines als "außerordentliche Beschwerde" bezeichneten Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99
    Das wird dann angenommen, wenn die Entscheidung unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 27. März 1998 X B 161/96, BFH/NV 1998, 1487, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.1989 - II B 177/88

    Beschwerde gegen Beschlüsse, die eine beantragte Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99
    Insbesondere hat an dem beanstandeten Beschluß des FG vom 26. Januar 1999 kein Richter mitgewirkt, der von der Mitwirkung ausgeschlossen war (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 1967 VII B 21/66, BFHE 90, 285, BStBl II 1969, 6 --Mitwirkung eines abgelehnten Richters--; vom 19. April 1989 II B 177/88, BFH/NV 1990, 576 --falsche Besetzung des Gerichts--).
  • BFH, 05.12.1967 - VII B 21/66

    Finanzgerichtsbeschluß - Tatbestandsberichtigung - Schwerwiegender

    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99
    Insbesondere hat an dem beanstandeten Beschluß des FG vom 26. Januar 1999 kein Richter mitgewirkt, der von der Mitwirkung ausgeschlossen war (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 1967 VII B 21/66, BFHE 90, 285, BStBl II 1969, 6 --Mitwirkung eines abgelehnten Richters--; vom 19. April 1989 II B 177/88, BFH/NV 1990, 576 --falsche Besetzung des Gerichts--).
  • FG Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 4 K 317/96

    Rechtsmittel gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99
    Gegen die Arrestanordnung wandte sich die Klägerin mit der beim Finanzgericht (FG) erhobenen Klage (Az. 4 K 317/96).
  • BFH, 27.06.1996 - IV B 168/95
    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99
    Andere Entscheidungen halten eine "greifbare Gesetzesverletzung" nur dann für gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1996 IV B 168/95, BFH/NV 1997, 57, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 4 K 75/98
    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99
    Außerdem erhob die Klägerin mit Schriftsatz vom 28. Februar 1998 Klage mit dem Antrag, die Nichtigkeit der Bescheide festzustellen (Az. 4 K 75/98).
  • BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Die hiergegen gerichtete außerordentliche Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99 (BFH/NV 2000, 413) als unzulässig verworfen.
  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 4 K 75/98

    Während eines Steuerstrafverfahrens beschlagnahmte Unterlagen; Verwertungsverbot;

    Die hiergegen gerichtete "außerordentliche Beschwerde" der Klin verwarf der BfH mit Beschluss vom 7.12.1999 IV B 146/99 (BFH/NV 2000, 413 ) als unzulässig.

    Hieraus ergibt sich eindeutig, dass das Besteuerungsverfahren neben dem Strafverfahren weiterläuft und beide Verfahren grundsätzlich gleichrangig sind (vgl. den gegen die Klin ergangene Beschluss des BFH vom 7.12.1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413 ).

  • BFH, 13.09.2001 - IV B 87/01

    Luxemburg - Haftbefehl - Arrestanordnung - Vermögenseinziehung -

    Die hiergegen gerichtete "außerordentliche Beschwerde" verwarf der beschließende Senat mit Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99 (BFH/NV 2000, 413) als unzulässig.

    c) Der BFH hat die Klägerin mit Beschlüssen in BFH/NV 2000, 413 und vom 7. Januar 2000 VII B 292/99 (BFH/NV 2000, 481) darauf hingewiesen, dass es den FÄ auch in der Zeit zwischen Einleitung eines Steuerstrafverfahrens und strafrechtlicher Verurteilung nicht verwehrt ist, Steuern festzusetzen und zu erheben, und dass deshalb für die Anfechtung der zu diesem Zweck ergangenen Verwaltungsakte die FG zuständig sind.

  • FG Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 4 K 317/96

    Durchführung eines Besteuerungsverfahrens nach Einleitung eines

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  • BFH, 07.12.1999 - IV B 82/99

    Richterablehnung; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Sachverhaltsdarstellung im Beschluß des Senats vom heutigen Tag in der Sache IV B 146/99 verwiesen.

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom heutigen Tag (Az. IV B 146/99) entschieden hat, ist eine rechtliche Unrichtigkeit des FG-Beschlusses vom 26. Januar 1999 nicht zu erkennen.

  • BFH, 22.08.2001 - III B 71/01

    Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der

    Die angefochtene Entscheidung muss auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413, 414; vom 2. Dezember 1999 I B 62/99, BFH/NV 2000, 845; in BFH/NV 2000, 1111; Dürr in Schwarz, Vor §§ 115 bis 134 FGO Rz. 50 a und § 128 FGO Rz. 31 ff.; grundlegende Bedenken gegen die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde äußert Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 128 Rz. 3 a, m.umf.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2000 - 4 V 6/00

    Finanzrechtsweg für Abgabenangelegenheiten trotz Einleitung eines

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  • BFH, 23.10.2003 - VII B 155/03

    Divergenz; Vollstreckung von Steuern

    Des Weiteren ist die Klägerin vom BFH bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es den Steuerbehörden auch in der Zeit zwischen der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens und der strafrechtlichen Verurteilung nicht verwehrt ist, Steuern festzusetzen und zu erheben, d.h. auch zu vollstrecken (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).
  • BFH, 03.04.2003 - XI B 60/02

    Nebeneinander von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren

    Würde das Steuerstrafverfahren eine Außenprüfung ausschließen, ginge diese Vorschrift ins Leere (vgl. auch z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413).
  • BFH, 17.12.2002 - IV B 162/02

    Außerordentliche Beschwerde, Statthaftigkeit

    Der kraft Gesetzes unanfechtbare Beschluss musste danach unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen sein oder auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. z.B. die von der Antragstellerin erwirkten BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413, und vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481, die ebenfalls die Zulässigkeit des Finanzgerichtswegs betreffen).
  • BFH, 17.01.2002 - X B 158/01

    AdV; außerordentliche Beschwerde

  • BVerfG, 25.07.2000 - 2 BvR 1041/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Rechtswegerschöpfung im

  • BFH, 08.01.2002 - X B 164/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 14.12.2001 - VI B 285/01

    Streitwertfestsetzung; außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 16.11.2001 - IX B 125/01

    Rechtswegverweisung; Rechtsmittel

  • BFH, 27.12.2002 - IV B 225/02

    Zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen einen Verweisungsbeschluss -

  • BFH, 26.02.2001 - XI B 157/00

    Aussetzung der Vollziehung - Vorlage einer eidestattlichen Versicherung -

  • BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00

    Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

  • BFH, 26.02.2001 - XI B 107/00

    Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Statthaftigkeit einer

  • BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99

    Außerordentliche Beschwerde; AdV

  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 4 V 6/00

    Zur Umdeutung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung in einen Antrag auf

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